Geldauflagen & Bußgelder
Für uns, als Mutter-Kind-Hilfswerk e.V., ist die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern ein wichtiger Bestandteil, der unsere gemeinnützige Arbeit unterstützt. Dank dieser Zuwendungen ist es uns möglich, unser soziales Engagement zugunsten von benachteiligten Familien mit ihren Kindern kontinuierlich auszubauen.
Als Strafverteidiger oder Staatsanwalt haben Sie die Möglichkeit, uns mit der Zuteilung von Geldauflagen und Bußgeldern direkt zu helfen. Die eingehenden Beträge kommen Mütter und Väter in schwierigen Lebenssituationen zugute, die Hilfe am dringend benötigen.
Verwaltung der Geldauflagen
- Die Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen werden durch den Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. erfüllt
- Eine schnelle und diskrete Abwicklung der Geldauflagen wird garantiert
- Eine zeitnahe Benachrichtigung der Gerichte über jeden Zahlungseingang/Nichteingang erfolgt
- Für Geldauflagen werden durch das Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. KEINE Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) ausgestellt
Wir bedanken uns schon jetzt sehr herzlich für Ihre Hilfe!
Unser Bankkonto für Geldauflagen und Bußgelder
Mutter-Kind-Hilfswerk e.V.
IBAN: DE10 7405 0000 0030 8317 21
BIC: BYLADEM1PAS
Sparkasse Passau