Ihr Weg zur Kur
Starten Sie Ihren Weg zur Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur in nur 6 Schritten:
1. Antragsformulare herunterladen
Laden Sie sich zuerst hier die Unterlagen für Ihre Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme herunter.
Die notwendigen Verordnungsbögen für Ihre Mutter-Kind-Kur bzw. Vater-Kind-Kur liegen Ihrem Haus- bzw. Facharzt vor.
2. Arztbesuch vereinbaren
Ihr nächster Schritt führt Sie zu Ihrem behandelnden Arzt.
Er kann feststellen, ob eine Mutter-Kind-Kur bzw. eine Vater-Kind-Kur bei Ihren Indikationen und Lebensumständen in Frage kommt. Nach einer gründlichen Untersuchung füllt er die ihm vorliegenden, notwendigen Verordnungsbögen aus:
Für eine Präventionsmaßnahme den Verordnungsbogen 64* (Teil A+B), für eine Rehabilitation den Verordnungsbogen 61 (Teil B-D). Die entsprechenden Verordnungsbögen für behandlungsbedürftige Kinder liegen dem (Kinder-)Arzt vor.
*Sofern die Kinder keine eigene Indikation vorweisen, reicht ein Vermerk auf dem Verordnungsbogen der Mutter/des Vaters aus.
3. Formular ausfüllen
Füllen Sie die Unterlagen des Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. aus, schildern Sie hierbei auch Ihre allgemeine Situation und begründen Sie, warum eine Kur für Sie sinnvoll ist!
Ihr Kind oder Ihre Kinder (bis zu 12 Jahren, in Ausnahmefällen bis zu 14 Jahren), die zu Hause nicht betreut werden können, nehmen als behandlungsbedürftiges oder nicht behandlungsbedürftiges Kind an der Maßnahme teil. Für behinderte Kinder besteht keine Altersbegrenzung.
Schulkinder werden in der Regel für die Dauer der Maßnahme von der Heimatschule beurlaubt.
Sie sind privatversichert?
Privatversicherte reichen die ausgefüllten Unterlagen bei einer offiziellen Beratungsstelle wie dem Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. oder bei ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfestelle ein. Die Höhe der Zuschüsse bei den privaten Krankenkassen, erfahren Mütter/Väter im jeweiligen Tarifheft. Wichtig bei der Klinikwahl ist, dass die Kureinrichtung eine Konzession nach § 30 GewO und die Anerkennung nach § 111a, SGB V vorweisen kann. Der Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. kann hier weiter helfen.
4. Kurantrag einreichen
Senden Sie Ihre Antragsformulare und die zugehörigen Verordnungsbögen direkt an uns (Dr.-Emil-Brichta-Straße 1, 94036 Passau). Wir kümmern uns dann für Sie – kostenfrei – um die weitere Abwicklung.
Unser Tipp:
Für bestimmte Krankheitsbilder sowie besondere Lebenssituationen empfiehlt sich eine entsprechende Schwerpunktkur. Denn hier steht, zusätzlich zum gezielten und umfassenden Behandlungsprogramm, auch der Austausch mit gleichermaßen Betroffenen im Vordergrund.
5. Bewilligung Ihrer Kurmaßnahme
Innerhalb weniger Wochen erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse einen Bescheid, ob Ihrem Kurantrag stattgegeben wird. Sie haben dann in der Regel 6 Monate Zeit, die Maßnahme anzutreten. Die Auswahl einer geeigneten Kurklinik erfolgt in erster Linie nach Indikationen durch Ihren Kostenträger. Sie als Patient oder Patientin haben bei der Wahl der Einrichtung in Form des Wunsch- und Wahlrechtss ein Mitspracherecht. Dies ist verankert im § 8 Abs. 1 SGB IX.
Die Kosten für Ihre Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur trägt Ihre Krankenkasse. Sie tragen lediglich den vom Gesetzgeber für stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen festgelegten Eigenanteil von 10,00 € pro Erwachsener und Tag; Kinder sind vom Eigenanteil befreit. Eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung ist unter Umständen möglich; desbezügliche Voraussetzungen erfahren Sie bei Ihrem Kostenträger.
Sie sind berufstätig?
Dann haben Sie laut § 9 Entgeltfortzahlungsgesetz einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit bei vollständiger Lohnfortzahlung für die Dauer der Maßnahme. Es ist keine Urlaubsinanspruchnahme notwendig. Natürlich aber sollten Sie den Termin frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber absprechen.
6. Ihre Kur antreten und Ihrer Gesundheit gutes tun!
Endlich ist es soweit: Sie starten in Ihre Kur!
Alle notwendigen Informationen und eine Packliste erhalten Sie ca. 4 - 6 Wochen vorher von der Klinik.
In der Klinik wird im Rahmen der Aufnahmeuntersuchung ein individueller Therapieplan anhand Ihrer vorliegenden Indikationen verordnet. Dieser dient der Erreichung der vereinbarten Therapieziele.
Aber auch freie Zeit, die Sie in Ruhe mit Ihrem Kind, Ihren Kindern genießen können, erwartet Sie während Ihrer Kurmaßnahme.
Geschafft
Ist der Weg zur Kur zurückgelegt, erwartet Sie ein Plus an Gesundheit und Wohlbefinden.
Einen lang anhaltenden Kurerfolg wünscht Ihnen Ihr Team aus dem Mutter-Kind-Hilfswerk e.V.