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Rund um die Kur

Mutter-Kind-Kuren & Vater-Kind-Kuren sind stationäre Präventionsmaßnahmen (Vorsorgemaßnahmen) beziehungsweise Rehabilitationsmaßnahmen, die in der Regel drei Wochen (21 Tage) umfassen. Sie sind Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Mütter oder Väter, die in Erziehungsverantwortung stehen, können eine solche Maßnahme beantragen, gegebenenfalls auch die Großeltern.

Ziel einer Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kur

Ziel der Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kur ist es, eine Schwächung oder Gefährdung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit zu einer Erkrankung führen würde, abzuwenden. Bestehende Erkrankungen können auf diesem Weg gelindert und die Gesundheit so langfristig erhalten werden. 

Grundlegend für Ihren Kurerfolg sind Ihre Motivation und Ihr Engagement, denn Ihre Kur soll möglichst lange nachwirken: Erfahren Sie neue Sichtweisen auf Ihren Alltag und erhalten Sie Lösungsansätze für Alltägliches. Im Idealfall beherzigen Sie Ratschläge und Tipps, wie Sie Ihren Alltag stressfreier bewältigen und körperlichen und psychischen Problemen rechtzeitig entgegensteuern können. 

Behalten Sie also das ein oder andere, das Sie auf der Kur kennen lernen werden, auch im Alltag bei, integrieren Sie es in Ihren Tagesablauf. Sie werden sehen, so verlängern Sie den Erfolg Ihrer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme und das lange über den Kuraufenthalt hinaus.

Indikationen für eine Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kur

Im Rahmen einer Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kur können folgende Krankheitsbilder behandelt werden: Schlafstörungen und Erschöpfungszustände, aus denen sich ein Burnout entwickeln kann, Adipositas, Rückenschmerzen, rheumatische Erkrankungen oder Atemwegsbeschwerden sowie Herz-, Kreislauf-Schwächen oder Stoffwechselerkrankungen.

Auch bei besonderen Lebensumständen, bei denen mütter-/väterspezifische Problemkonstellationen eine Rolle spielen, kann eine solche Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme angeraten sein: Alleinerziehend zu sein, Erziehungsprobleme zu haben, einen Familienangehörigen zu pflegen oder einen Trauerfall in der Familie zu haben. Sprechen Sie diese auch bei Ihrem Arztbesuch an!

Mit dem Kind zur Kur

Ihr Kind, Ihre Kinder (in der Regel vom dritten bis zum 12 Lebensjahr) begleiten Sie selbstverständlich zur Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kur. Für behinderte Kinder besteht keine Altersbegrenzung. 
Kinder nehmen als behandlungsbedürftiges (ab dem vollendeten 6. Lebensjahr) oder nicht behandlungsbedürftiges Kind an der Maßnahme teil. Behandlungsbedürftige Kinder werden als Patient*in aufgenommen und erhalten, wie auch der Erwachsene, eine medizinisch therapeutische Versorgung. Behandlungsbedürftige Kinder nehmen regulär an der Kinderbetreuung teil und werden, entsprechend ihrem Therapieplan, zu den Therapien begleitet.
Die Kinder werden in altersspezifischen Gruppen betreut. Ein sinnvolles Programm, das aus Sport, Spiel und Kreativem besteht, soll das soziale Verhalten der Kinder fördern. Jeden Tag gibt es für Kinder Neues zu erleben – und das, so oft wie möglich, draußen in der Natur.

Dies und das
  • Wie lange dauert eine Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kur? 
  • In der Regel drei Wochen (21 Tage); bei medizinischer Notwendigkeit kann der Klinikarzt bei der Krankenkasse eine Verlängerung beantragen.
  • Was kostet eine Kur?
    Die Kosten für Ihre Mutter-Kind- bzw. Ihre Vater-Kind-Kur übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse. Sie tragen lediglich den vom Gesetzgeber für stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen festgelegten Eigenanteil in Höhe von 10,00 € Erwachsener/Tag; Kinder sind vom Eigenanteil befreit. 
    Eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung ist unter Umständen möglich; diesbezügliche Voraussetzungen erfahren Sie bei Ihrem Kostenträger. Ebenso wie Bezuschussungsmöglichkeiten zu den Fahrtkosten.
    Gern helfen wir sozial schwachen Müttern/Vätern während einer Kurmaßnahme finanziell – sprechen Sie uns an!
  • Wie oft kann ich zur Mutter-Kind- bzw. zur Vater-Kind-Kur?
    In der Regel können Sie eine Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kurmaßnahme alle vier Jahre beantragen, in Ausnahmefällen auch vor dieser Zeitspanne.
  • Sie sind berufstätig? 
    Für eine Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kur müssen Sie keinen Urlaub nehmen. Laut § 9 Entgeltfortzahlungsgesetz haben Sie für die Dauer der Kurmaßnahme einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit bei vollständiger Lohnfortzahlung. Natürlich aber sollten Sie den Termin frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber absprechen.
  • Sie sind privatversichert? 
    In diesem Fall ist Ihre Krankenkasse bzw. Ihre Beihilfestelle Ihr Ansprechpartner. Regelungen hierzu sind detailliert in Ihrem Tarifheft aufgeführt.

Gern sind wir, das Mutter-Kind-Hilfswerk, kompetenter Ansprechpartner für Sie als Mutter oder Vater und stehen Ihnen hilfreich auf Ihrem Weg zu Ihrer Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kur zur Seite – von der Beratung, über die Antragstellung, bis hin zur Abwicklung. 
All das selbstverständlich völlig kostenfrei!

Auf "Ihr Weg zur Kur" führen wir Sie konkret und übersichtlich durch die einzelnen Schritte der Beantragung Ihrer Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kur!