Eine Mutter-Kind-bzw. Vater-Kind-Kur beantragen - Tipps für Ihre Bewilligung
Was ist eine Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kur?
Eine Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kur wird als medizinische Leistung von den Krankenkassen getragen und dauert in der Regel 3 Wochen. Ein interdisziplinäres Fachteam begleitet hierbei Mütter/Väter und ihre Kinder durch die Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahme, wobei die Mutter/der Vater im Vordergrund der Maßnahme steht.
In der Regel werden Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Kliniken aufgenommen, die als behandlungsbedürftiges oder nicht behandlungsbedürftiges Kind an der Maßnahme teilnehmen. Kinder mit Behinderung unterliegen keiner Altersbegrenzung.
Wann ist eine Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kur sinnvoll?
Die psychischen und physischen Mehrfachbelastungen innerhalb unserer Gesellschaft fordern Mütter und Väter in hohem Maße. Schnell kann dies zu einer Belastung werden, die auf die Gesundheit schlägt. Eine Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kur kann eine Hilfe bei bereits bestehender gesundheitlicher Beeinträchtigung sein oder soll eine Schwächung der Gesundheit präventiv abwenden, um so die Gesundheit der Familie langfristig zu erhalten.
Hinweis: Krankheitsbilder, bei denen eine Kurmaßnahme angeraten werden kann, sind z.B. Erschöpfungszustände, Adipositas, Schlafstörungen, Rückenschmerzen, rheumatische Erkrankungen oder Atemwegsbeschwerden sowie Herz-, Kreislauf- oder Stoffwechselerkrankungen. Auch mütter-/väterspezifische Problemkonstellationen spielen eine Rolle, wie z.B. Alleinerziehend zu sein, Erziehungsprobleme zu haben, einen Familienangehörigen zu pflegen oder einen Trauerfall in der Familie zu haben.
Wie gehe ich vor, um eine Kur zu beantragen?
Um eine Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kur antreten zu können, sollten Betroffene ein offenes Gespräch mit ihrem Hausarzt suchen. Der Arzt muss wissen, wie der Familienalltag abläuft, wo es Probleme oder Anstrengungen gibt. Nach einer gründlichen Untersuchung füllt der Arzt die ihm vorliegenden Verordnungsbögen aus: Für eine Präventionsmaßnahme den Verordnungsbogen 64* (Teil A+B), für eine Rehabilitation den Verordnungsbogen 61 (Teil B-D). Die entsprechenden Verordnungsbögen für behandlungsbedürftige Kinder liegen dem (Kinder-)Arzt vor.
*Sofern die Kinder keine eigene Indikationen vorweisen, reicht ein Vermerk auf dem Verordnungsbogen der Mutter/des Vaters aus.
Hinweis: Schulkinder werden in der Regel für die Dauer der Maßnahme von der Heimatschule beurlaubt.
Wie hilft eine Beratungsstelle bei dem Weg zur Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kur?
Die fertig ausgefüllten Unterlagen reichen die Mütter/Väter bei einer offiziellen Beratungsstelle wie dem Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. oder der Krankenkasse ein. Beim Weg über die Beratungsstelle sind neben den Verordnungsbögen im Vorfeld zusätzliche Formulare einzureichen (online beim Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. zu finden unter dem Menüpunkt „Formulare“). Die ausführlichen Informationen in den Dokumenten der Beratungsstellen beugen einer Ablehnung durch Unvollständigkeit vor und offene Fragen können schneller geklärt werden.
Eine Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kur bei Privatversicherung?
Privatversicherte reichen die ausgefüllten Unterlagen bei einer offiziellen Beratungsstelle wie dem Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. oder bei ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfestelle ein. Die Höhe der Zuschüsse bei den privaten Krankenkassen, erfahren Mütter/Väter im jeweiligen Tarifheft. Wichtig bei der Klinikwahl ist, dass die Kureinrichtung eine Konzession nach § 30 GewO und die Anerkennung nach § 111a SGB V vorweisen kann. Die Beratungsstellen helfen hier gerne weiter.
Kurantrag abgelehnt - was tun?
Die Krankenkasse entscheidet über die Kostenübernahme. Wird die Kur im ersten Schritt abgelehnt, helfen Beratungsstellen etwa das Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 2255100 und geben Tipps, wie die weitere individuelle Vorgehensweise sein kann.
Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme für Mütter, Väter und Kinder richtig beantragen:
Die notwendigen Antragsformulare erhalten Mütter und Väter bei ihrer Krankenkasse oder bei uns direkt zum Download. Der nächste Schritt ist der Gang zum Haus-/Facharzt. Nach einer gründlichen Untersuchung füllt er die notwendigen Verordnungsbögen 61, 64 oder 65 aus. Diese werden dann von dem Elternteil zusammen mit den anderen Antragsformularen bei der Krankenkasse oder bei einer Beratungsstelle wie wir es sind eingereicht. Gern sind wir bei der Beantragung der Kurmaßnahme behilflich!
Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kuren sind gesetzliche Pflichtleistungen, die gesetzliche Zuzahlung beträgt in der Regel 10,00 €/Tag für Erwachsene. Kinder sind kostenfrei. Eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung ist unter Umständen möglich.
Wir freuen uns auf Ihre Rückfragen!
Ihre Nadine Espey
Vorstandsvorsitzende
Mutter-Kind-Hilfswerk e.V.
Dr. Emil-Brichta-Straße 1
94036 Passau
Tel.: 0800 2255100
kurinfo@mutter-kind-hilfswerk.de
www.mutter-kind-hilfswerk.de