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Wichtige Fragen zur Mutter-Kind- und Vater-Kind-Kur

Überfordert, müde, ausgelaugt – eine Kur kann helfen!

Fühlen Sie sich in Ihrer Rolle als Elternteil manchmal überfordert, müde und ausgelaugt? Leiden Sie beispielsweise unter chronischen Kopfschmerzen, Krankheiten der Atmungsorgane, Essstörungen oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen? Dann ist eine Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kur genau das Richtige! 

Doch: Wann genau passt eine solche Kurform, wie ist sie zu beantragen, was muss beachtet werden - und wer kann unterstützend zur Seite stehen? Wir haben die häufigsten Fragen für Sie kompakt zusammengefasst. 

Wann ist eine Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur sinnvoll?
Die psychischen und physischen Mehrfachbelastungen innerhalb unserer Gesellschaft fordern Mütter und Väter in hohem Maße. Schnell kann dies zu einer Belastung werden, die auf die Gesundheit schlägt. Eine Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kur kann eine Hilfe bei bereits bestehenden gesundheitlichen Beeinträchtigung sein oder sie soll eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit zu einer Erkrankung führen würde, abwenden, um so die Gesundheit der Familie langfristig zu erhalten.

Habe ich Anspruch auf eine Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur?
Alle Mütter und Väter die Kinder erziehen und bei denen eine Kurbedürftigkeit vorliegt, können einen Kurantrag stellen. Typische Indikationen sind Schlafstörungen und Erschöpfungszustände, aus denen sich ein Burnout entwickeln kann, Adipositas, Rückenschmerzen, rheumatische Erkrankungen oder Atemwegsbeschwerden sowie Herz-, Kreislauf-Schwächen, Stoffwechsel-erkrankungen oder Allergien. Auch bei besonderen Lebensumständen, bei denen mütter-/väterspezifische Problemkonstella-tionen eine Rolle spielen, kann eine solche Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme angeraten sein: Alleinerziehend zu sein, Erziehungsprobleme zu haben, einen Familienangehörigen zu pflegen oder einen Trauerfall in der Familie zu haben. Ihr Kind, Ihre Kinder begleiten Sie selbstverständlich zur Mutter-Kind-Kur bzw. Vater-Kind-Kur und nehmen als behandlungsbedürftiges oder nicht behandlungsbedürftiges Kind an der Maßnahme teil. Wichtig: Der Arzt muss die Kur befürworten und füllt mit Ihnen die entsprechenden Verordnungsbögen aus.

Wie beantrage ich eine Kur?
Die notwendigen Antragsformulare für den Kurantrag finden Mütter und Väter beispielsweise auf der Website des Mutter-Kind-Hilfswerkes e.V. unter www.mutter-kind-hilfswerk.de unter Formulare zum Download. Zur Beantragung einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme ist der Besuch beim Haus-, Kinder- oder Facharzt erforderlich. Sind entsprechende Krankheitsbilder gegeben, füllt der Arzt nach gründlicher Untersuchung die notwendigen Unterlagen und erforderlichen Verordnungs-bögen (die dem Haus- bzw. Facharzt vorliegen) aus. Mit diesen ausgefüllten Unterlagen wird dann bei der Krankenkasse bzw. der Beihilfestelle eine Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kur beantragt. Bei Fragen und zur Hilfestellung bei der Beantragung stehen Beratungsstellen, wie das Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. gern kostenfrei zur Seite.

Wie lange dauert eine Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kur?
Die Regeldauer beträgt drei Wochen. Bei medizinischer Notwendigkeit kann während der Kur vom Klinikarzt, in Absprache mit der Krankenkasse, eine Verlängerung beantragt werden.

Wie alt dürfen meine Kinder für die Kur sein?
In der Regel werden Kinder bis zum vollendenten 12. Lebensjahr in den Kliniken aufgenommen, die als behandlungsbedürftiges oder nicht behandlungsbedürftiges Kind an der Maßnahme teilnehmen. Kinder mit Behinderung unterliegen keiner Altersbegrenzung.

Welchen Mehrwert bietet eine Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur?
Neben den physischen Therapien, die zielgerichtet auf die Indikationen abgestimmt sind, sind auch psychosoziale Therapien, wie Beratungsgespräche, Vorträge und Gruppengespräche angezeigt, die den richtige Umgang mit der eigenen Situation sowie belastenden und krankmachenden Faktoren ermitteln und Lösungsansätze erarbeiten lassen. Dank der psychischen und physischen Hilfestellung durch interdisziplinäre Teams kann der Alltag im Anschluss gesünder, optimistischer und stressfreier gemeistert werden. Eine Mutter-Kind-Kur bzw. Vater-Kind-Kur soll immer auch Hilfe zur Selbsthilfe sein und im Rahmen der drei Wochen den nötigen Raum zu geben, Neues in Verhaltensmuster zu gießen, um diese auch zuhause beizubehalten.

Was kostet mich eine Kur?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kur in voller Höhe. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10,00 € je Tag für Erwachsene, Kinder sind kostenfrei. Eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung ist unter Umständen möglich. Nähere Informationen erhält die Mutter/der Vater von der gesetzlichen Krankenkasse.

Muss ich Urlaub nehmen?
Für eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme für Mütter oder Väter und Kinder müssen Berufstätige laut Bundesurlaubsgesetz keinen Urlaub nehmen. Nach § 9 Entgeltfortzahlungsgesetz besteht für die Dauer der Kurmaßnahme ein Anspruch auf Freistellung von der Arbeit bei vollständiger Lohnfortzahlung. Natürlich sollte der Kurtermin frühzeitig mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden.

Wie läuft meine Kur nach Anreise ab?
Die Kur selbst beginnt für jede Patientin, jeden Patienten mit einem Aufnahmegespräch und einer umfassenden Aufnahmeuntersuchung. Anschließend wird für die Kurteilnehmer*innen – ggf. auch das Kind, die Kinder - je nach Indikation ein ganzheitlicher und individueller Therapieplan erstellt. Dieser umfasst schulmedizinische, psychologische und naturheilkundliche Behandlungen. Dazu gehören unter anderem Bewegungs- und Sporttherapien, Vorträge, medizinische Bäder, Ernährungsberatung, Gesprächskreise sowie das Erlernen von Entspannungstechniken.

Die Kinder werden in altersgerechten Gruppen betreut, denn nur wenn diese gut aufgehoben sind, können sich Mutter oder Vater voll auf ihre Gesundheit konzentrieren. In der Kinderbetreuung, in der der Nachwuchs schnell Anschluss findet, werden die Bereiche Kreatives, Sport, Spiel und Action abgedeckt. Schulpflichtige Kinder haben zudem die Möglichkeit, an einer Hausaufgabenbetreuung teilzunehmen.

Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme für Mütter, Väter und Kinder richtig beantragen:
Die notwendigen Antragsformulare erhalten Mütter und Väter bei ihrer Krankenkasse oder bei uns direkt zum Download. Der nächste Schritt ist der Gang zum Haus-/Facharzt. Nach einer gründlichen Untersuchung füllt er die notwendigen Verordnungsbögen 61, 64 oder 65 aus. Diese werden dann von dem Elternteil zusammen mit den anderen Antragsformularen bei der Krankenkasse oder bei einer Beratungsstelle wie wir es sind eingereicht. Gern sind wir bei der Beantragung der Kurmaßnahme behilflich!
Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kuren sind gesetzliche Pflichtleistungen, die gesetzliche Zuzahlung beträgt in der Regel 10,00 €/Tag für Erwachsene. Kinder sind kostenfrei. Eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung ist unter Umständen möglich.

Wir freuen uns auf Ihre Rückfragen!

Ihre Nadine Espey
Vorstandsvorsitzende

Mutter-Kind-Hilfswerk e.V.
Millberger Weg 1
94152 Neuhaus a.Inn
Tel.: 08503 9004-54
Fax.: 08503 9004-20
www.mutter-kind-hilfswerk.de