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Wichtige Fragen zur Mutter-Kind- und Vater-Kind-Kur

Fühlen Sie sich in Ihrer Rolle als Elternteil manchmal überfordert, müde und ausgelaugt? Dann ist eine Mutter-Kind- bzw. Vater-Kur genau das Richtige!

Wann ist eine Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur sinnvoll?

Die psychischen und physischen Mehrfachbelastungen innerhalb unserer Gesellschaft fordern Mütter und Väter in hohem Maße. Schnell kann dies zu einer Belastung werden, die auf die Gesundheit schlägt. Eine Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kur kann eine Hilfe bei bereits bestehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen sein oder sie soll eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit zu einer Erkrankung führen würde, abwenden, um so die Gesundheit der Familie langfristig zu erhalten.

Habe ich Anspruch auf eine Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur?

Alle Mütter und Väter die Kinder erziehen und bei denen eine Kurbedürftigkeit vorliegt, können einen Kurantrag stellen. Typische Indikationen sind Schlafstörungen und Erschöpfungszustände, aus denen sich ein Burnout entwickeln kann, Adipositas, Rückenschmerzen, rheumatische Erkrankungen oder Atemwegsbeschwerden sowie Herz-, Kreislauf-Schwächen, Stoffwechselerkrankungen oder Allergien. Auch bei besonderen Lebensumständen, wie alleinerziehend zu sein, Erziehungsprobleme zu haben, einen Familienangehörigen zu pflegen oder einen Trauerfall in der Familie zu haben, kann eine solche Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme angeraten sein.

Wichtig: Der Arzt muss die Kur befürworten und füllt mit Ihnen die entsprechenden Verordnungsbögen aus.

Wie beantrage ich eine Kur?

Die notwendigen Antragsformulare für den Kurantrag finden Mütter und Väter gleich hier zum Download. Zur Beantragung einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme ist der Besuch beim Haus-, Kinder- oder Facharzt erforderlich. Sind entsprechende Krankheitsbilder gegeben, füllt der Arzt nach gründlicher Untersuchung die notwendigen Unterlagen aus. Mit diesen ausgefüllten Unterlagen wird dann bei der Krankenkasse bzw. der Beihilfestelle eine Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kur beantragt. Bei Fragen und zur Hilfestellung bei der Beantragung stehen Beratungsstellen, wie unser Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. gern kostenfrei zur Seite.

Wie lange dauert eine Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kur?

Die Regeldauer beträgt drei Wochen. Bei Medizinischer Notwendigkeit kann während der Kur vom Klinikarzt, in Absprache mit der Krankenkasse, eine Verlängerung beantragt werden.

Wie alt dürfen meine Kinder für die Kur sein?

In der Regel werden Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Kliniken aufgenommen, die als behandlungsbedürftiges oder nicht behandlungsbedürftiges Kind an der Maßnahme teilnehmen. Kinder mit Behinderung unterliegen keiner Altersbegrenzung.

Was kostet mich eine Kur?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kur in voller Höhe.
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10,00 Euro je Tag für Erwachsene, Kinder sind kostenfrei. Eine Befreiung von der gesetztlichen Zuzahlung ist unter Umständen möglich. 

Muss ich Urlaub nehmen?

Für eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme für Mütter oder Väter und Kinder müssen Berufstätige laut Bundesurlaubsgesetz keinen Urlaub nehmen. Nach § 9 Entgeltfortzahlungsgesetz besteht für die Dauer der Kurmaßnahme ein Anspruch auf Freistellung von der Arbeit bei vollständiger Lohnfortzahlung.